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Archiv Rechtsnachrichten Seite 9

6. Mai 2015

Anspruch auf Überstundenabgeltung bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses und zur Darlegungs- und Beweislast des Arbeitnehmers.

Bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses kann der Arbeitnehmer nach § 611 Abs. 1 BGB eine Abgeltung der noch offenen Stunden verlangen. Dies gilt auch für offene Stunden, die auf dem Arbeitszeitkonto ausgewiesen sind, das der Arbeitgeber aufgrund seiner Direktionsbefugnis für die Arbeitnehmer eingeführt hat, vgl. LAG Hamm, 07.09.2012, AZ.: 7 Sa 699/12.

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21. April 2015

Weniger Urlaub bei Wechsel in eine Teilzeittätigkeit mit weniger Wochenarbeitstagen? Der EuGH sagt: Nein!

Kann ein vollzeitbeschäftigter Arbeitnehmer vor seinem Wechsel in eine Teilzeittätigkeit mit weniger Wochenarbeitstagen Urlaub nicht nehmen, darf nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union die Zahl der Tage des bezahlten Jahresurlaubs wegen des Übergangs in eine Teilzeitbeschäftigung nicht verhältnismäßig gekürzt werden.

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21. April 2015

Die Einholung eines Sachverständigengutachtens ist dann nicht erforderlich, wenn der wirkliche Kindeswille zuverlässig durch den Verfahrensbeistand und eine richterliche Kindesanhörung aufgeklärt worden ist.

Im Lichte des Amtsermittlungsgrundsatzes gem. § 26 FamFG müsse das Gericht zwar die zur Verfügung stehenden Aufklärungs- und Prüfungsmöglichkeiten hinsichtlich entscheidungserheblicher Tatsachen ausschöpfen. Verfüge das Gericht aber über eine zuverlässige Grundlage für eine am Wohl des Kindes orientierte Entscheidung, so sei es nicht stets gehalten, sich sachverständig beraten zu lassen. Das Familiengericht könne sich zur Ermittlung des Kindeswillens des Verfahrensbeistandes bedienen und eine verfahrensfehlerfreie Kindesanhörung durchführen, vgl. OLG Saarbrücken, Urteil vom 05.03.2013, AZ.: 6 UF 48/13.

21. April 2015

Amtlicher Leitsatz LAG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 15.05.2012, AZ.: 3 Sa 230/12: „Der Anspruch auf den gesetzlichen Mindesturlaub nach § 1 BUrlG entsteht auch während des Ruhens des Arbeitsverhältnisses aufgrund eines vereinbarten unbezahlten Sonderurlaubs“.

Gemäß § 7 Abs. 4 BUrlG hat der Arbeitgeber Urlaub abzugelten, wenn dieser wegen der Beendigung des Arbeitsverhältnisses ganz oder teilweise nicht mehr gewährt werden kann. Voraussetzung für das Entstehen des Anspruchs auf den gesetzlichen Mindesturlaub nach dem Bundesurlaubsgesetz sei allein der rechtliche Bestand des Arbeitsverhältnisses. Der Vollanspruch entstehe gemäß § 4 BUrlG dann, wenn die sechsmonatige Wartezeit erfüllt sei.

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25. März 2015

Das Bundesverfassungsgericht hat pauschales Kopftuchverbot gekippt: Ein pauschales Kopftuchverbot für Lehrerinnen sei nicht mit der Religionsfreiheit vereinbar.

Amtlicher Leitsatz zum Beschluss des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichtes vom 27. Januar 2015, AZ.: 1 Bv R 471/10, (1 BvR 1181/10):

„ 1. Der Schutz des Grundrechts auf Glaubens- und Bekenntnisfreiheit (Art. 4 Abs. 1 und 2 GG) gewährleistet auch Lehrkräften in der öffentlichen bekenntnisoffenen Gemeinschaftsschule die Freiheit, einem aus religiösen Gründen als verpflichtend verstandenen Bedeckungsgebot zu genügen, wie dies etwa durch das Tragen eines islamischen Kopftuchs der Fall sein kann.

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9. März 2015

Vor Ausspruch einer fristlosen Verdachtskündigung (wegen Verdachts des Diebstahls z.B.) muss der betroffene Arbeitnehmer stets angehört werden!

Die Parteien stritten über die Wirksamkeit einer außerordentlichen Verdachtskündigung. Der Kläger wurde beschuldigt, in 11 Fällen an den Kraftfahrzeugen von zwei Kolleginnen Reifen zerstochen zu haben. In der Folgezeit informierte die Beklagte den Kläger über ihre Kündigungsabsicht, dem Kläger fristlos, ggf. fristgerecht, zu kündigen. Vorab gab die Beklagte dem Kläger die Gelegenheit, sich schriftlich persönlich oder ggf. durch seinen Anwalt zu äußern. Der Anwalt teilte dem Arbeitgeber schriftlich mit, man werde sich auf die erhobenen Vorwürfe nicht einzulassen.

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9. März 2015

Zur Wirksamkeit einer ordentlichen Verdachtskündigung: Eine Verdachtskündigung ist auch als ordentliche Kündigung sozial nur gerechtfertigt, wenn Tatsachen vorliegen, die zugleich eine außerordentliche, fristlose Kündigung gerechtfertigt hätten. Informationen und Beweismittel, die der Arbeitgeber mittels einer heimlich durchgeführten Videoüberwachung gewonnen hat, unterliegen nicht allein deshalb einem prozessualen Verwertungsverbot, weil der Zweck der Beobachtung nicht auf ihre Gewinnung gerichtet war.

In seinem Urteil. v. 21.11.2013, Az.: 2 AZR 797/11, hat das Arbeitsgericht wie folgt ent-schieden (auszugsweise):

1. Gemäß § 626 Abs. 1 BGB kann das Arbeitsverhältnis aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist gekündigt werden, wenn Tatsachen vorliegen, aufgrund derer dem Kündigenden unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls und unter Abwägung der Interessen beider Vertragsteile die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses selbst bis zum Ablauf der Kündigungsfrist nicht zugemutet werden kann.

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9. März 2015

Anspruch der leiblichen Eltern auf Rückführung ihres Kindes aus einer Pflegefamilie.

In den Urteilsgründen des Bundesgerichtshofes, Beschluss vom 22.01.2014, AZ.: XII ZB 68/11, heißt es auszugsweise:

Lebt ein Kind in einer Pflegefamilie und verlangen die Eltern die Rückführung des Kindes, muss der Erlass einer Verbleibensanordnung nach § 1632 Abs. 4 BGB als im Verhältnis zu einem Sorgerechtsentzug milderes Mittel erwogen werden.

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